Jetzt planen wir in allen Altersklassen die neue Saison, um sportliche, gut trainierte und freund(schaft)liche Teams weiterzuentwickeln oder aufzubauen. Wir suchen dafür motivierte Spieler und unterstützende TrainerInnen mit DFB-B/C-Schein – Wenn Sie jemanden kennen oder selber in unserem Team mitmachen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an Fussball-Jugend [at] MTV-IN [dot] de . Für die jüngeren in der F suchen wir auch die Hilfe von Eltern-Trainern.

MTV-Zugangs-Regelungen (Hygienekonzept MTV-Fußball) Stand 17.06.21 :

Regelungstext (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege vom 10. Juni 2021)

Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der individuellen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen. Gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Zuschauerbereich und Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten zu beachten. Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind.

Minderjährige Sportler können von ihren Erziehungsberechtigten zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Elternrecht) beim Sportbetrieb begleitet werden. Dabei sind Ansammlungen mehrerer Erziehungsberechtigter in jedem Fall zu vermeiden; der Mindestabstand ist einzuhalten.

Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb und Verwehrung des Zutritts zur Sportstätte inklusive Zuschauerbereich für

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

In der Sportstätte besteht für Zuschauer grundsätzlich die Tragepflicht einer FFP2-Maske. Unter freiem Himmel entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz.

– Auf der gesamten MTV-Sportanlage müssen Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden und für Zuschauer besteht Maskenpflicht. Die Anzahl der Zuschauer mit Abstand auf Steh- und Sitzplätzen ist begrenzt.

– Für alle Einheiten (inkl. Probetrainings) besteht Anmeldepflicht mit Kontaktdatenabgabe bei den Trainern

– Trainingsstartzeiten sind so geplant, dass nur wenige SpielerInnen gleichzeitig an den Ein/Zu-Gängen sind

– Für die Reinigung der Kabinen, Duschen u. Toiletten ist die Stadt IN zuständig ist und diese Räume sind wieder zum MTV-Training mit AHA-Regeln geöffnet. Gegenstände, die von verschiedenen Personen häufig berührt werden (z.B. Türgriffe, Lichtschalter, Sportgeräte) müssen von den Verantwortlichen vor und nach dem Training gereinigt werden.

Wem das zu viel ist, kann weiter für sein Team zum Umkleiden und Lagern die Sitztribüne nutzen.

Beachtet dort bitte wie auf der ganzen Anlage auch weiterhin die Abstandsregeln

– Die Stadion-Laufbahn und der Stadion-Platz darf nur nach Rücksprache mit einem verantwortlichen Trainer betreten werden – Achtung: Große Verletzungsgefahr!

– Es sollen immer Schuhe für Kunstrasen- (KuRa) und Rasenplatz mitgebracht werden, um die Plätze optimal nutzen zu können

– Rückfragen – auch zu Probe-Einheiten/Vereinswechseln und der Trainersuche – werden gerne während der Fußball-Sprechzeit am Mittwoch (nicht am 07.07.21) zwischen 17:00 und 18:00 in der MTV-Lounge auf der Sitz-Tribüne beantwortet