Geschäftsbedingungen

Kindersportschule (KiSS) des MTV Ingolstadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2023

1. Der Eintritt in die KiSS ist – sofern noch Plätze frei sind – jederzeit möglich, auch im laufenden Halbjahr.

2. Die KiSS-Halbjahre laufen jeweils vom 01.01. – 30.06. und vom 01.07. – 31.12. Die Mitgliedschaft in der KiSS gilt zunächst ab Eintrittsdatum bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Halbjahr.

3. Die vereinbarten KiSS-Beiträge gelten jeweils bis zum Ende des Halbjahres. Anpassungen können jeweils zur Vertragsverlängerung vorgenommen werden und bedürfen der Schriftform.

4. Monatliche Mitgliedsbeiträge:

Die KiSS-Beiträge (MTV-Beitrag und KiSS-Sonderbeitrag) werden vierteljährlich per Bankeinzug im Voraus erhoben.

5. Etwaige Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung sind der Geschäftsstelle des MTV Ingolstadt sofort mitzuteilen.

6. Kündigungsmöglichkeit für die KiSS besteht zweimal im Jahr jeweils zum Ende eines Halbjahres (30.06. bzw. 31.12.). Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Halbjahresende gegenüber der MTV-Geschäftsstelle (Friedhofstr.10, 85049 Ingolstadt) erfolgen.

7. Die KiSS ist während der Schulferien und an offiziellen Feiertagen geschlossen.

8. Vor und nach den Übungsstunden liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern der Kinder.

9. Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten und/oder Einrichtung der Sport- und Übungsstätten werden die entstandenen Schäden auf Kosten der Eltern des verursachenden Kindes behoben.

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