Neue Beschlüsse

Neue Regelung Gastspielpreise für Kinder/Jugendliche vom 08.09.2021

Für Kinder / Jugendliche als Gastspieler wird eine Gebühr von 4 € erhoben. Im Courtbookingsystem sind diese als Kinder anzugeben.

Neue Regelung im Bereich: 1.07.03 Spielgemeinschaften (Beschluss v. 18. Jan. 2019)
1. Spielgemeinschaften werden nur zugelassen, wenn sichergestellt ist, dass bei Mitgliedern kein Spielinteresse für die betreffende Mannschaft besteht.
2. Erwachsene Nichtmitglieder einer Spielgemeinschaft die für den MTV-Ingolstadt-Tennis antreten, haben einen jährlichen Obolus von 50,– € zu entrichten. Der Betrag ist an die Tennisabteilung zu bezahlen (nicht an den MTV-Hauptverein). Bei Jugendlichen entfällt dieser Obolus.

Neue Regelung im Bereich: 4.03 Bezahlungs- und Abbuchungsregeln                                   (Beschluß Hauptversammlung 23.11.2018)                                                                                             Der Abteilungsbeitrag wird abgebucht. Wenn einer Abbuchung nicht zugestimmt wird, werden für die        Inrechnungstellung 10,– € Bearbeitungsgebühr erhoben.

Neue Regelung im Bereich: 1.08 Übungsstunden mit Trainer  (Beschluß AL-Sitzung 12.10.2018)                                                                                                                                                Unsere Plätze sind ausschließlich Mitgliedern vorbehalten bzw. Gastspieler die die entsprechende Platzmiete bezahlt haben. Zum Zwecke der Mitgliedergewinnung ist es den Trainern der Tennisschule tennis4you gestattet eine begrenzte Zeit Nichtmitglieder ohne Platzmiete bzw. Mitgliedschaft zu trainieren.

Neue Regelung im Bereich: 3.03 Arbeitsdienst (Beschluß Mitgliederversammlung 28.09.2018)                                                                                                                                                     Alle männlichen und weiblichen Mitglieder der Tennisabteilung die das 18. u. noch nicht das 65. Lebensjahr, bei den weiblichen gilt das 60. Lebensjahr, vollendet haben (Stichtag ist der 1.1. des Jahres) haben einmal jährlich einen Arbeitsdienst von 4 Stunden zu leisten. Damit sollen die Kosten für die Wartung u. Instandhaltung der Anlage möglichst gering gehalten werden. Die Art der Arbeiten u. die Dauer des Arbeitsdienstes sowie die Aufsichtspersonen werden von der Abteilungsleitung bestimmt.

Beim Pächter des Tennisheimes liegt eine Liste aus, in der sich die Mitglieder eintragen können, wann Sie Ihren Arbeitsdienst leisten werden. Dabei ist die Eintragung spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt der Leistung vorzunehmen.

Tennisplätze 12 bis 14

Die Abteilungsführung hat für die Saison 2020 nochmals beschlossen die Plätze 12 bis 14 mit einem Kostenaufwand von ca. 2.700.- Euro für den Spielbetrieb herzurichten.                                                Für die Nutzung dieser 3 Plätze ist wiefolgt zu verfahren:                                                                       1. Konsequente Nutzung dieser drei Plätze für Gastspieler u. Training Jugendliche.                                 2. Erst wenn die Kapazität dieser drei Plätze ausgeschöpft ist, dürfen Gäste auch auf den Plätzen 1 bis 9  spielen u. das Training Jugendliche auch auf den Plätzen 8 bis 9 durchgeführt werden.                           3. Unser Wirt Wolfgang Hanschkatz, ist im Rahmen seiner administrativen Dienstleistung gegenüber der Tennisabteilung für die konsequente Umsetzung verantwortlich.