Arbeitsdienst

 

Arbeitsdienst für Mitglieder

Alle männlichen Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr haben einmal pro Jahr einen Arbeitsdienst von 4 Stunden abzuleisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle weiblichen Mitglieder sowie Mitglieder ab dem 60. Lebensjahr. Als Ersatz für nicht geleisteten Arbeitsdienst wird das Mitglied mit derzeit 50.- Euro belastet. Der Arbeitsdienst beginnt mit der Eröffnung der Tennisanlage Sommersaison oder wenn notwendig zur Herrichtung der Plätze vor Beginn der Eröffnung (März / April). Die Termine an denen ein Arbeitseinsatz stattfindet, werden rechtzeitig auf der Homepage u. oder an der Informationstafel im Tennisheim bekannt gegeben. Meldungen zum Arbeitseinsatz an die Abteilungsleitung oder an unsere Wirtsleute.