Spielordnung

 

  

Benutzungs- und Spielordnung

 
 Inhaltsverzeichnis

 
1. Freiplätze
 
1.01 Benutzung
1.02 Spielmarke
1.03 Belegung u. Spielmarke
1.04 Doppelmarke
1.05 Belegung u. Plätze
1.06 Kinder, Jugendliche, Studenten, Auszubildende
1.07 Gastspieler
1.08 Übungsstunden mit Trainer
1.09 Übungswand
1.10 Boccia Platz
 

2. Tennishalle

 
2.1 Benutzung
2.2 Einzelmiete
2.3 Dauermiete (Abonnement)
2.4 Ausfallzeiten
 
3. Allgemeines
 
3.1 Tennisheim
3.2 Außenanlagen
3.3 Arbeitsdienst
3.4 Verhalten auf der Anlage
 
4. Rechtsverbindlichkeit
 

1. Freiplätze

 
1.1 Benutzung
 
Die Plätze dürfen nur zum Tennisspielen betreten werden. Es sind Tennisschuhe u. eine entsprechende Tenniskleidung zu tragen.
 
Die Spielzeit beträgt eine Stunde. Bei Verwendung von Doppelspielmarken verdoppelt sich die Spielzeit. Die von den Platzuhren angezeigte Zeit ist maßgebend.
 
Zum Ende der Spielzeit ist der Platz so rechtzeitig abzuziehen, dass zu Beginn der neuen Spielstunde der Platz den Nachfolgern zur Verfügung steht. Ist der Platz trocken, so ist er von den Benutzern vor Spielbeginn zu spritzen.
 
Plätze können teilweise für den Spielbetrieb gesperrt werden, wenn eine besondere Pflege nötig oder eine Veranstaltung angesetzt ist.
 
1.2 Spielmarke
 
Das Belegen eines Platzes erfolgt mittels einer Spielmarke (oder Gastspielmarke) an der Belegungstafel. Jedes Mitglied darf nur eine Spielmarke verwenden. Ohne Spielmarke ist eine Platzbe-legung nicht möglich.
Die Spielmarke beschafft die Abteilungsleitung. Kostenträger ist das Mitglied.
 
Gold                        = Kinder (weiblich < 18 Jahre)
Rot                          = Erwachsene (weiblich)
Blau                        = Kinder (männlich < 18 Jahre)
Silber                     = Erwachsene (männlich)
weiß, viereckig  = Familienschild
 
 
  Die Aufbewahrung der Spielmarke erfolgt während der Sommersaison an der mit dem Namen der Mitglieder versehenen Spielmarkentafel.

Eine Haftung für Spielmarken wird nicht übernommen.
 
  

                                                                 Spielmarkentafel
 
1.3 Belegungstafel + Spielmarke
 
Nach Auswahl von Platz u. Spielzeit wird die Spielmarke auf den obersten Nagel des entsprechenden Feldes der Belegungstafel gehängt. Weitere Spielpartner platzieren ihre Marken auf die nachfolgenden Nägel. Der Platz gilt nur dann als belegt, wenn mindestens zwei  (beim Einzel) bzw. vier (beim Doppel) Spielmarken im Feld hängen.
Ist der Platz zu Beginn der Stunde nur mit einer Spielmarke belegt, muss der Platz für andere Spieler nach 5 Minuten freigegeben werden. Das Weiterhängen von Spielmarken für die nachfolgende Stunde ist erst nach Beendigung der laufenden Spielzeit möglich. Das Vorbelegen eines Platzes ist nur für die an der Belegungstafel angezeigten Tage möglich. Dabei beginnt die Spielzeit bei Plätzen mit geraden Nummern zur vollen Stunde. Bei Plätzen mit ungeraden Nummern fängt die Spielzeit zur halben Stunde an.Es darf nur eine Marke verwendet werden.
 
 
 
                                                                  Belegungstafel
 
1.4 Doppelmarke
 
Belegen vier Spieler einen Platz, kann bei Bedarf eine Doppelmarke verwendet werden. Diese verdoppelt die Spielzeit. Doppelspielmarken dürfen nur von Mitgliedern benutzt werden. Wenn Gäste mitspielen kann die Doppelmarke nur dann verwendet werden, wenn mindestens ein Mitglied teilnimmt.
 
Die Vorbelegung mit einer Doppelspielmarke ist möglich. Sie gilt jedoch nur dann, wenn sie in Verbindung mit vier Spielmarken erfolgt. Dabei ist eine Gästemarke als Spielmarke zu betrachten. Hängen weniger als vier Spieler, ist die Doppelmarke zu entfernen.
 
Die Doppelmarke wird rechts neben den vier Spielmarken auf das Feld der angrenzenden Stunde gehängt. Nach Ende der Spielzeit ist sie an die Spielmarkentafel zurückzuhängen.

                                                               

 
 
 
                                                 Mannschaftstrainingsmarken
                                                                   
                                                                       
                                                                   Doppelmarken 
 
Platzbelegung für Mannschaftstraining ist dem „Mannschaftstrainingsplan“ an der Infotafel zu entnehmen. Für die Belegung sind die Mannschaftsführ verantwortlich. Diese Platzbelegung gilt nur während der Punktspielsaison. Die festgelegten Plätze können von anderen Spielern nicht vorgebucht werden, ansonsten gilt Punkt 1.5.
 
1.5 Belegung u. Plätze
 
Hinweis:
Grundsätzlich gilt für alle Tennisfreiplätze (auch Trainingsplätze):
Ist zu Beginn der Spielzeit ein Platz frei, so kann jeder (Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Gast) ordnungsgemäß belegen u. darauf spielen.
Punktspiele haben generell Vorrang, für die Belegung ist der Sportwart
verantwortlich.
 
 Platzbelegung bei Punktspielen mit blauen, bei Platzsperre mit weißen Marken

 
1.6 Kinder, Jugendliche, Studenten u. Auszubildende

 
a) Mitglieder unter 18 Jahren, sowie Schüler, Studenten u. Auszubildende  über 18 Jahren zahlen einen ermäßigten Beitrag.
 
b) Mitglieder unter 18 Jahren können auf Antrag an die Abteilungsleitung in die Gruppe der Erwachsenen aufgenommen werden. Nach Zustimmung der Abteilungsleitung bestehen die gleichen Belegungsmöglichkeiten wie bei den Erwachsenen. Es muß aber auch der entsprechende Beitrag für Erwachsene bezahlt werden.
Die entsprechende Spielmarke beschafft die Abteilungsleitung. Die Kosten für die Spielmarke trägt das Mitglied.
 
c) Mitglieder über 18 Jahren, die sich in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis befinden zahlen bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises bzw. einer Schulbescheinigung wie unter a) aufgeführt ist, den ermäßigten Beitrag. Diese Bescheinigungen sind immer zu Beginn des Jahres zwingend vorzulegen.
Sie haben die gleichen Belegungsmöglichkeiten wie die Erwachsenen.
 
d) Mitglieder unter 18 Jahren können in Verbindung mit einem erwachsenen Mitglied gemäß Ziffer 1.3 u. 1.5 die Plätze jeder Zeit belegen.
 
1.7 Gastspieler
 
a)  Gastspielrer können einen Platz belegen, wenn dieser zu Beginn der Spielstunde noch frei ist. Die Gastspielmarken sind vorher beim Pächter des Tennisheimes zu erwerben u. in das entsprechende Feld der Belegungstafel zu hängen.
 
b) Mitglieder können mit Gastspielern einen Platz vorbelegen. Eine Vorbelegung nur durch Gastspieler ist nicht möglich.
 
c) Die Preise für die Gastspielmarken werden von der Abteilungsleitung festgelegt u. sind beim Pächter des Tennisheimes zu erfragen.Auch für Gastspieler gilt die Benutzungs- u. Spiellordnung (vgl. Aushang)
 
1.8 Übungsstunden mit Trainern
 
Trainingsstunden sind mit den im Aushang ersichtlichen, für die Tennisabteilung tätigen Trainern festzulegen.
Trainer u. Mitglieder belegen während der Trainingsstunden die Plätze 10, 11 oder 12 mit ihrer Trainer-/Spielmarke. Gastspieler benutzen die Gastspielmarken. Der Trainer ist für die ordnungsgemäße Belegung verantwortlich. Auf der Tennisanlage dürfen nur die von der Abteilungsleitung per Aushang zugelassenen Trainer tätig sein.
 Zur Abhaltung des Trainings kann zusätzlich auch Platz 1 benutzt werden, wenn er frei ist. Dieser ist dann vom Trainer rechtzeitig (mit einer Marke) zu belegen.
Ausnahmen können nur mit dem Sportwart festgelegt werden.
 Näheres ist geregelt in der Festlegung „Trainerbetrieb auf der
MTV-Tennisanlage“
 
 
 
 
 
1.9 Übungswand
 
Die Übungswand steht den Mitgliedern zur Verfügung. Benutzung ist nur mit Tennisschuhen u. Tennisbällen zulässig!

 

                                                                    Übungswand  

1.10 Boccia-Platz
 
Die Boccia-Bahn steht allen Vereinsmitgliedern u. deren Gästenzur Verfügung u. muss in einem ordnungsgemäßen Zustand (sauber, geglättet) hinterlassen werden.

                                                                         Boccia-Bahn
 
2. Tennishalle
 
2.1 Benutzung
 
a) Nur Spieler(-innen) die laut Spielplan belegt haben, dürfen sich zum Tennisspielen in der Halle aufhalten. Dazu sind nur für die Halle geeignete, saubere Tennisschuhe u. eine übliche Tenniskleidung zu tragen.
 
Achtung:
Joggingschuhe oder andere Turnschuhe mit stark ausgeprägten Profilen, sowie außerhalb der Halle benutzt Tennisschuhe sind nicht erlaubt. Ebenso sind nur Tennisbälle zu benutzen, die noch nicht auf den Freiplätzen verwendet wurden.
 
b) Teppichböden mit Granulatauflage  müssen vor Beendigung der Spielstunde abgezogen werden. Um das Granulat von den Randbereichen wieder auf die Plätze zu bringen, ist der gesamte Platz nach der ausgehängten Schemaskizze abzuziehen.
Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass ein pünktlicher Wechsel für die nachfolgende Stunde stattfinden kann. Die von der Hallenuhr angezeigte Zeit ist maßgebend.
 
In der Halle besteht Rauchverbot. Getränke u. Speisen dürfen in der Halle nicht eingenommen werden (ausgenommen Mineralwasser u. Sportgetränke).
 
c) Die Beleuchtung kann für jeden Platz gesondert eingeschaltet werden. Das geschieht durch Einwurf von Geldstücken in den jeweiligen Automaten am Eingang der Halle. Die Zeitdauer der Beleuchtung ist von der Anzahl der eingeworfenen Geldstücke abhängig (vgl. Aushang).
 
Hinweis:
 
Rote Signallampen an jedem Platz zeigen durch Aufleuchtendas Ende der Beleuchtungszeit an.
Es ist zu beachten, dass nach dem Erlöschen der Beleuchtungskörper aus techn. Gründen eine bestimmte Zeit vergeht, bis das Licht wieder automatisch ( nach vorgesehenemMünzeinwurf ) einschaltet.
 
d) Der Vorraum der Halle ist ein Aufenthaltsraum für Spieler u. Zuschauer. Hier ist auch das Nottelefon angebracht. Als Garderobe stehen die Umkleideräume zur Verfügung
 
2.2 Einzelmiete
 
Wintersaison
 
Mitglieder der Tennisabteilung des MTV 1881 Ingolstadt können Hallenplätze für 14 Tage im Voraus ab Sonntag 17.00 Uhr persönlich u. ab Montag 10.00 Uhr telefonisch vorbelegen.
 
Gastspieler können Hallenplätze ab Montag 14.00 Uhr vorbelegen.
 
Die  Belegung für das Wochenende kann höchstens für zwei Spielstunden erfolgen, damit möglichst vielen Mitgliedern eine Spielgelegenheit gegeben werden kann.
 
Die Eintragung der Belegung in den Hallenbelegungsplan erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Diese sind beim Pächter des Tennisheimes anzuzeigen.
Belegung der Halle für vereinsinterne Veranstaltungen, z. B. Hallenturnier haben Vorrang u. werden vom Sportwart vorgenommen.
 
Die Bezahlung (Höhe der Miete wird von der Abteilungsleitung festgelegt) muss vor der Benutzung der Halle beim Pächter des Tennisheimes (Gaststätte) erfolgen.
 
2.3  Dauermiete (Abonnement)
 
Mitglieder der Tennisabteilung des MTV 1881 Ingolstadt (bevorzugt) aber auch Nichtmitglieder können von Montag bis Freitag (an den Samstagen u. Sonntagen ist keine Dauermiete möglich) Hallenplätze auf Dauer mieten.
 
Es gibt hier folgende Möglichkeiten:
 
Winterabonnement (Dauer = 30 Wochen)
 
Sommerabonnement (Dauer = 22 Wochen)
 
Jahresabonnement (Dauer = 52 Wochen)
 
Anträge sind an die Abteilungsleitung zu richten. Der Pächter des Tennisheimes hält entsprechende Formblätter bereit u. leitet diese weiter. Nach Genehmigung des Antrages wird ein Mietvertrag geschlossen. Weitere Einzelheiten sind diesem Vertrag zu entnehmen.
 
Dauermiete für Vereinstraining/Jugendtraining regelt eine separate Nutzungsfestlegung der Abteilung. In den Schulferien ist keine Vorbelegung der Hallenplätze für Vereinstraining/Jugendtraining möglich.
 
3. Allgemeines
 
3.1 Tennisheim
 
Die Bewirtschaftung des Tennisheimes erfolgt durch einen Pächter.
 
Das Betreten des Heimes mit Tennisschuhen ist nicht erlaubt.
 
Mitgebrachte Speisen u. Getränke dürfen im Tennisheim u. während der Öffnungszeiten auf der Terasse nicht eingenommen werden.
 
Im Untergeschoss befinden sich die Toiletten, Umkleide- u. Duschräume . Auch hier ist das Betreten der Räume mit außerhalb der Halle benutzten Tennisschuhen nicht erlaubt.
 
3.2 Außenanlagen
 
Parkplätze stehen in erster Linie der Tennisanlage zur Verfügung. Fahrräder sind in den Fahrradständern vor dem Tennisheim abzustellen. Das Befahren der Fußgängerwege ist nicht erlaubt.
 

                                                             Fahrradabstellplatz
 
Kinder, die nicht tennis spielen dürfen aus versicherungstechnischen Gründen weder auf die Freiplätze noch in die Tennishalle mitgenommen werden. Für sie steht der Vorraum der Tennishalle zur Verfügung.
 
Hunde sind im Breich der Tennisanlage an der Leine zu führen. Die Mitnahme auf die Freiplätze oder in die Tennishalle ist nicht gestattet.
 
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
 
3.3 Arbeitsdienst

Alle männlichen Mitglieder der Tennisabteilung die das 18. u. noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag ist der 1.1. des Jahres) haben einmal jährlich einen Arbeitsdienst von 4 Stunden zu leisten. Damit sollen die Kosten für die Wartung u. Instandhaltung der Anlage möglichst gering gehalten werden. Die Art der Arbeiten u. die Dauer des Arbeitsdienstes sowie die Aufsichtspersonen werden von der Abteilungsleitung bestimmt.

 Beim Pächter des Tennisheimes liegt eine Liste aus, in der sich die
Mitglieder eintragen können, wann Sie Ihren Arbeitsdienst leisten
werden. Dabei ist die Eintragung spätestens eine Woche vor dem
Zeitpunkt der Leistung vorzunehmen.
 
Bei Nichtteilnahme bis 31.10. Des Jahres wird ein finanzieller Beitrag einbehalten. Die Höhe wird von der Abteilungsleitung festgelegt. Für das Jahr 2006 u. die Folgejahre beträgt der Betrag 50.- €.
 
3.4 Verhalten in der Tennisanlage
 
Die Einrichtungen der Tennisanlage dienen den Mitgliedern u.
Gästen zur ungestörten Ausübung des Tennissports. Es liegt im
Interesse aller Beteiligten, sich so zu verhalten, dass der Spielbetrieb
reibungslos abläuft.
 
Abteilungsleitung, Platzwart, sowie der Pächter des Tennisheimes
Sind für einen reibungslosen Ablauf zuständig. Sie sind gegenüber
Mitgliedern u. Gästen weisungsbefugt. Ihre Anweisungen sind zu
befolgen. Dieser Personenkreis nimmt auch Verbesserungsvor-
schläge, Anregungen u. Beanstandungen entgegen.
 
Plätze Zuordnung Vorbelegung
 
Platz 1-9
Erwachsene
Vorbelegung durch Mitglieder, Gäste jederzeit – Gäste, wenn frei bei Spielbeginn
 
Plätze 10+11
Trainer
Vorbelegung ist durch Trainer für Festlegung Übungsstunden jederzeit vorrangig.
 
Plätze 12-14
Kinder u. Jugendliche
Vorbelegung nur durch Kinder u. Jugendliche jederzeit vorrangig.
 
Platz 1
Trainer
Vorbelegung nur durch Trainerfestlegung möglich
 
Merke:
 Eine Vorbelegung ist nur für die an der Belegungstafel ange-
zeigten Tage möglich (für max. 3 Tage im Voraus) !
 
Marken sind nach dem Spiel wieder zu entfernen !
 

4. Rechtsverbindlichkeit

 
Diese Benutzungs- u. Spielordnung hat absolute Verbindlichkeit. Sie wurde vom Präsidenten des MTV 1881 Ingolstadt e. V. genehmigt u. ist ein Beschluss im Sinne von § 17 Nr. 5 der Vereinssatzung.
 
 
Stand: Januar 2007
 
Gez.
Gerhard Bonschab
Präsident des MTV 1881 Ingolstadt e. V.      
 
Udo Ellermann
Abteilungsleitung
- Tennis -