Geschäftsbedingungen

Kindersport mit Spaß und Spiel (KisSS) des MTV Ingolstadt
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2024

1. Der Eintritt in die KisSS ist – sofern noch Plätze frei sind – jederzeit möglich, auch im laufenden Halbjahr.

2. Die KisSS-Halbjahre laufen jeweils vom 01.01. – 30.06. und vom 01.07. – 31.12. Die Mitgliedschaft in der KisSS gilt zunächst ab Eintrittsdatum bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Halbjahr.

3. Die vereinbarten KisSS-Beiträge gelten jeweils bis zum Ende des Halbjahres. Anpassungen können jeweils zur Vertragsverlängerung vorgenommen werden und bedürfen der Schriftform.

4. Monatliche Mitgliedsbeiträge:

Die KisSS-Beiträge (MTV-Beitrag und KisSS-Sonderbeitrag) werden vierteljährlich per Bankeinzug im Voraus erhoben.

5. Etwaige Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung sind der Geschäftsstelle des MTV Ingolstadt sofort mitzuteilen.

6. Kündigungsmöglichkeit für die KisSS besteht zweimal im Jahr jeweils zum Ende eines Halbjahres (30.06. bzw. 31.12.). Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens ein Monat vor Halbjahresende gegenüber der MTV-Geschäftsstelle (Friedhofstr.10, 85049 Ingolstadt) erfolgen.

7. Die KisSS ist während der Schulferien und an offiziellen Feiertagen geschlossen.

8. Vor und nach den Übungsstunden liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern der Kinder.

9. Bei mutwilliger Beschädigung von Sportgeräten und/oder Einrichtung der Sport- und Übungsstätten werden die entstandenen Schäden auf Kosten der Eltern des verursachenden Kindes behoben.

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